Initiativenfonds
2 Runden jährlich
Jeweils am 15. März und September des Jahres enden die Fristen für Anträge auf Förderung durch den Initiativenfonds der Genossenschaft "Bremer Höhe" eG, die jedes Genossenschaftsmitglied einreichen kann.Hier ein paar Erläuterungen über den Initiativenfonds, die Arbeitsweise der Jury und ihrer Mitglieder:
Initiativenfonds - was ist das?
Um Initiativen unserer Mitglieder zu unterstützen, die keinen festgelegten langfristigen Zweck haben, hat die Mitgliederversammlung beschlossen, einen Initiativenfonds einzurichten. Mit diesem Fonds sollen zweimal jährlich gemeinschafts- und nachbarschaftsfördernde Projekte in der Genossenschaft finanziell gefördert werden, wobei über die Mittelverwendung eine Mitgliederjury entscheidet. Über die Höhe des jährlich zu speisenden Fonds entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat im Vorfeld der Jurysitzung entsprechend der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft.
Arbeitsweise der Jury
- Der Jury gehören mindestens 7 und höchstens 15 Genossenschaftsmitglieder an. Es darf nur ein Mitglied pro Hausaufgang der Jury angehören.
- Die Jurymitglieder werden auf der Mitgliederversammlung der WBG „Bremer Höhe“ eG für zwei Jahre gewählt.
- Die Jury bestimmt aus ihrer Mitte einen Sprecher bzw. eine Sprecherin, welche den Kontakt zum Vorstand und Aufsichtsrat aufrecht erhält und als Ansprechperson fungiert.
- Die Jury tagt halbjährlich im Oktober und im April. Auf einen Sitzungstermin einigen sich die Jurymitglieder selbstständig. Während der Sitzungen bestimmen sie eine Redeleitung und protokollieren die Abstimmungsergebnisse und Empfehlungen über die Anträge.
- Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 ihrer Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss kommt mit einfacher Mehrheit zustande, d. h. wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder mit „Ja“ stimmt.
- Jedes Genossenschaftsmitglied bzw. jede Gruppe von Mitgliedern kann Anträge einreichen. Dabei ist auf eine detaillierte Projektbeschreibung zu achten, insbesondere eine Darstellung der geplanten Kosten. Je genauer das Projekt beschrieben wird, desto besser kann sich die Jury ein Bild von dem Vorhaben machen. Es kann auch die Kostenübernahme für bereits durchgeführte Projekte beantragt werden. Hierbei sind der Jury die tatsächlichen Kosten darzulegen.
- Anträge sind jeweils bis zum 15. September für die Oktobersitzung bzw. bis zum 15. März für die Aprilsitzung der Jury einzureichen.
- Aufsichtsrat und Vorstand können an den Sitzungen der Jury teilnehmen, können jedoch nicht mit beschließen. Sie haben allerdings ein Vetorecht. Die Antragstellenden sollten ihre Anträge im Vorfeld mit dem Vorstand besprechen, um ihr Konzept an evtl. Einwände anpassen zu können und so von vornherein ein Veto zu umgehen.
- Die Jury ist der Mitgliederversammlung berichtspflichtig.
- Die Mitnahme von nicht ausgegebenen Initiativenfondsmitteln eines laufenden Jahres ist in Höhe von max. 50 % der bewilligten Jahressumme in das Folgejahr möglich.
- Sowohl Einzelheiten der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Förderung von Projekten als auch das Abstimmungsverhalten der Initiativenfonds-Juroren dürfen nicht nach außen getragen werden. Auf diese Weise soll eine Einflussnahme auf die Juroren von vornherein ausgeschlossen werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten
Bei der Antragsstellung ist auf eine konkrete und präzise Projektbeschreibung zu achten. Bei zu vagen Projektbeschreibungen kann die Jury die Förderungswürdigkeit nicht beurteilen. Wichtig ist auch eine transparente, nachvollziehbare Angabe der Projektkosten, mit Angaben zu einem finanziellen Eigenanteil, der auch durch Arbeitsleistung erbracht werden kann. Der Eigenanteil und die Arbeitsleistung ist für die Antragsstellung keine Voraussetzung, aber wünschenswert, weil die Praxis gezeigt hat, dass bei einem eigenen Engagement das Vorhaben von einer breiten nachbarschaftlichen Gemeinschaft getragen und entsprechend mehr Verantwortung dafür übernommen wird. Das trifft besonders auf Anträge zur Hofverschönerung- und -gestaltung zu. Die Jury muss sich eine klare Vorstellung davon machen können, ob die Kosten eines Projektes und die beantragte Förderung, dem Nutzen für die Gemeinschaft entsprechen, also z. B. durch Förderung des sozialen Zusammenlebens oder Vermittlung von Wissen, Bildung und Unterhaltung (für alle).
Um den Antragstellerinnen zukünftig das Antragsverfahren beim Initiativenfonds zu erleichtern (und die Jury des Initiativenfonds bei ihrer Arbeit zu entlasten), finden Sie hier ein einfaches Antragsformular, das bitte für jede Antragsstellung benutzt werden soll.
Nach Antragsschluss findet eine nicht-öffentliche Jurysitzung statt, der genaue Termin wird den Antragstellern, den Jurymitgliedern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Der Ablaufplan sieht vor, dass die Antragstellerinnen zu Beginn nacheinander ihre Anträge kurz persönlich vorstellen können und Fragen der Jury beantworten. Die Jury entscheidet anschließend über die Anträge. Die Ergebnisse werden dann zeitnah den Antragstellern mitgeteilt.