Selbstverwaltung/Gremien
Die Genossenschaft ist ein von den Mitgliedern selbstverwaltetes Unternehmen. Diese Selbstverwaltung beinhaltet nicht nur die Selbstbestimmung, sondern auch die Selbstverantwortung der Mitglieder: alle Entscheidungen werden von den Mitgliedern selbst getroffen und die Konsequenzen von ihnen als Anteilseigner und Nutzer mitgetragen. Aber natürlich entscheiden im Alltagsgeschäft nicht alle Mitglieder über jede Kleinigkeit mit. Vielmehr wählt die Versammlung der Mitglieder mehrheitlich und aus sich heraus einen Aufsichtsrat, der wiederum einen Vorstand mit der Geschäftsführung betraut und diesen überwacht. Auch die Vorstände müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Diese Regelung gehört zum Kern des genossenschaftlichen Selbstverwaltungsprinzips. I. Die MitgliederversammlungDas höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Ihre Kompetenzen sind umfassend in § 32 der Satzung geregelt, insbesondere wählen die Mitglieder aus ihren Reihen den Aufsichtsrat der Genossenschaft, der wiederum den Vorstand bestellt. Die Mitgliederversammlung entbindet Vorstand und Aufsichtsrat nicht von ihrer wirtschaftlichen Letztverantwortung hinsichtlich des Vermögens der Genossenschaft. Die Protokolle der Mitgliederversammlungen seit 2008 finden Sie hier. | ||
II. Der AufsichtsratVorstände und Aufsichtsräte müssen Mitglieder der Genossenschaft sein. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der WBG „Bremer Höhe“ eG sind darüber hinaus auch Bewohner oder ehemalige Bewohnerinnen unserer Gebäude. Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand und muss sich regelmäßig mit allen wirtschaftlichen Entscheidungen des Vorstandes kritisch und konstruktiv beschäftigen. Jedes neue Vorhaben wird auch von diesem Gremium im Hinblick auf hinreichende Wirtschaftlichkeit und inhaltliche Kongruenz mit unseren Grundsätzen und satzungsgemäßen Zielen geprüft. Rechtssetzung und –sprechung, die gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklung werden bezüglich ihrer möglichen Auswirkungen auf unsere Genossenschaft, den Wohnungsbedarf und damit auf Investitionsentscheidungen abgeklopft. Diese anspruchsvolle Arbeit leisten unsere Aufsichtsräte ehrenamtlich. Sie erreichen den Aufsichtsrat per E-Mail. Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Mitglieder des Aufsichtsrates | ||
Der Aufsichtsrat, Cornelius Bechtler ist nicht im Bild, Foto: Claudia Burger | ||
III. Der VorstandDer Vorstand führt die Genossenschaft und trägt die wirtschaftliche Verantwortung des Unternehmens. Er haftet mit seinem persönlichen Vermögen für den Erfolg des Unternehmens und ist letztlich Treuhänder des Vermögens aller Mitglieder. Er hat den inhaltlichen Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrats im Rahmen des ökonomisch Machbaren zu folgen. Somit ist der Vorstand auch für die Organisation des genossenschaftlichen Lebens, der lebendigen Nachbarschaften und der innergenossenschaftlichen Solidarität verantwortlich. Sie erreichen den Vorstand per E-Mail.
Mitglieder des Vorstands | ||